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KVR Regel #5: Ausguck

KVR Regel #5: Ausguck

Jedes Fahrzeug muß jederzeit durch Sehen und Hören sowie durch jedes andere verfügbare Mittel, das den gegebenen Umständen und Bedingungen entspricht, gehörigen Ausguck halten, der einen vollständigen Überblick über die Lage und die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes gibt.

Wir nehmen das immer sehr ernst.

Und wenn mir noch mal jemand erklärt, das Hunde segeln ja eigentlich voll moppelkotze finden, lache ich ihn aus. Jule liebt es! Solange es in einem vernünftigen Rahmen bleibt und es nicht zu viel Welle gibt.

An der Pinne steht übrigens die perfekte Bordfrau.

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